Krankenkassenumzug: Wann übernimmt die Kasse die Umzugskosten?

Ein Umzug kann körperlich belastend sein – vor allem für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen deshalb die Kosten für einen Umzug – zum Beispiel bei chronischer Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Doch wann genau springt die Kasse ein? Und was muss ich beachten?

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse kann die Kosten für einen Umzug übernehmen, wenn:

  • ein medizinischer Grund vorliegt (z. B. orthopädische Einschränkungen, Herzerkrankungen)
  • die selbstständige Durchführung des Umzugs unzumutbar ist
  • keine anderweitige Hilfe (z. B. Familie, Freunde) zur Verfügung steht
  • der Umzug medizinisch notwendig ist (z. B. barrierefreie Wohnung, Nähe zu einer Betreuungsperson)

Wichtig: Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Jede Krankenkasse prüft individuell.

Ärztliches Attest ist Pflicht

Ein ärztliches Attest ist zwingend erforderlich. Es sollte klar formulieren, warum der Umzug notwendig ist und weshalb er nicht eigenständig durchgeführt werden kann. Ideal ist ein Attest vom behandelnden Facharzt.

Beispielhafte Formulierung im Attest:

„Aufgrund einer chronischen Erkrankung ist Herr/Frau XY aus medizinischer Sicht nicht in der Lage, einen Umzug ohne professionelle Unterstützung durchzuführen.“

So stellen Sie den Antrag richtig

  1. Kostenvoranschläge einholen (z. B. von Umzugsunternehmen)
  2. Ärztliches Attest beilegen
  3. Antrag formlos schriftlich an die Krankenkasse stellen

Tipp: Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen oder schicken Sie den Antrag per Einschreiben.

Was wird übernommen?

Je nach Kasse und Sachlage können folgende Kosten übernommen werden:

  • Umzugsunternehmen (Transport)
  • Tragehilfe durch Fachkräfte
  • Mietkosten für Hilfsmittel (z. B. Treppenraupe)
  • ggf. Verpackungsmaterial oder kurzfristige Lagerung

Nicht übernommen werden in der Regel:

  • Renovierungskosten
  • Umzugshelfer aus dem privaten Umfeld
  • Maklergebühren

Tipps für die Kommunikation mit der Krankenkasse

Frühzeitig informieren: Am besten noch vor der Wohnungszusage oder dem Umzugstermin anfragen.

Geduldig, aber bestimmt bleiben: Auch bei Ablehnung lohnt sich ein Widerspruch – idealerweise mit Unterstützung des Arztes.

Unterstützung holen: Sozialverbände oder Patientenberatungen können helfen (z. B. VdK, unabhängige Patientenberatung).

Fazit:
Die Krankenkasse kann bei einem Umzug helfen – allerdings nur in klar begründeten medizinischen Ausnahmefällen. Wer frühzeitig alle Nachweise einreicht und die richtigen Schritte beachtet, hat gute Chancen auf eine Kostenübernahme.

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