Blauer 3D-Charakter mit verschränkten Armen neben dem Text „Was zahlt das Amt? Was muss ich beachten?“ – Thema: Umzug mit Unterstützung vom Jobcenter.

Jobcenter-Umzug: Was zahlt das Amt? Was muss ich beachten?

Ein Umzug mit Unterstützung des Jobcenters – sei es bei Bezug von ALG II oder Bürgergeld – ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen und Fristen gebunden. Damit Sie nicht auf den Umzugskosten sitzen bleiben, ist eine gute Vorbereitung und rechtzeitige Antragstellung entscheidend.

Wann übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?

Das Jobcenter kann Umzugskosten übernehmen, wenn der Umzug notwendig und vorher genehmigt wurde. Notwendigkeit liegt z. B. in folgenden Fällen vor:

  • drohende Wohnungslosigkeit
  • unzumutbare Wohnverhältnisse (z. B. Schimmel)
  • gesundheitliche Gründe
  • Trennung vom Partner
  • Aufnahme einer Arbeitsstelle oder Ausbildung an anderem Ort
  • Familienzuwachs (mehr Wohnraum erforderlich)

Wichtig: Ein selbst organisierter Umzug ohne vorherige Zustimmung des Jobcenters wird in der Regel nicht erstattet.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Folgende Kosten können nach Prüfung und Genehmigung übernommen werden:

  • Transportkosten für ein Umzugsunternehmen oder Mietwagen
  • Kosten für Helfer, wenn keine Freunde/Familie helfen können
  • Kosten für Renovierung, sofern notwendig (nur Materialkosten)
  • Kaution/Darlehen für Mietkaution (in Raten zurückzuzahlen)
  • Maklerkosten, wenn kein anderer Wohnraum verfügbar ist (nur bei nachgewiesener Notwendigkeit)
  • Kosten für neue Möbel (nur in Einzelfällen, z. B. bei Trennung oder Wohnungsbrand)

Was muss ich beim Antrag beachten?

Damit die Kosten übernommen werden, müssen folgende Schritte eingehalten werden:

  1. Antrag vor dem Umzug stellen!
    • Schriftlich beim zuständigen Jobcenter
    • Begründung der Umzugsnotwendigkeit beilegen (z. B. ärztliches Attest, Kündigung, Jobzusage)
  2. Kostenvoranschläge einreichen
    • Mindestens zwei Angebote von Umzugsunternehmen
    • Eventuell Angebote für Renovierung oder Mietwagen
  3. Genehmigung abwarten
    • Erst nach schriftlicher Zusage darf der Umzug erfolgen
  4. Neue Wohnung prüfen lassen
    • Mietkosten müssen „angemessen“ im Sinne des Jobcenters sein
    • Mietbescheinigung vom Vermieter vorlegen

Fristen und Pflichten beim Wohnortwechsel

  • Rechtzeitige Meldung des Umzugs an das aktuelle und neue Jobcenter
  • Übergabeprotokoll der alten Wohnung als Nachweis
  • Bei Umzug in einen anderen Ort: Zuständigkeitswechsel des Jobcenters beachten
  • Mietvertrag erst unterschreiben, wenn das Jobcenter zugestimmt hat

Unterstützung durch Möbelshuttle

Möbelshuttle ist erfahren im Umgang mit Jobcenter-Umzügen und unterstützt Sie zuverlässig mit:

  • Transparenter Kostenvoranschlag für das Jobcenter
  • Abwicklung mit Behörden auf Wunsch
  • Einfühlsames Personal, das auf sensible Lebenssituationen Rücksicht nimmt
  • Termingerechte Durchführung, auch bei kurzfristiger Genehmigung

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