Haftungsinformationen für Umzüge
Bitte lesen Sie diese Informationen vor Abschluss Ihres Umzugsvertrags sorgfältig. Sie erläutern die gesetzliche Haftung bei Verlust, Beschädigung und Lieferverzögerung.
Gesetzliche Haftungsgrenze bei Verlust oder Beschädigung
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.
Die Haftungsgrenze ist kein pauschaler Auszahlungsbetrag. Ersetzt wird der nach den gesetzlichen Vorschriften festgestellte Schaden, höchstens jedoch bis zur maßgeblichen Haftungsgrenze.
1. Wann haftet der Möbelspediteur?
Der Möbelspediteur haftet grundsätzlich für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehen. Er haftet außerdem im gesetzlichen Umfang für Schäden durch Überschreitung der Lieferfrist.
Hat ein Verhalten des Absenders oder Empfängers oder ein besonderer Mangel des Umzugsguts an der Entstehung des Schadens mitgewirkt, hängt die Ersatzpflicht davon ab, in welchem Umfang diese Umstände zum Schaden beigetragen haben.
Berechnung des Güterschadens
Bei Verlust ist grundsätzlich der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung maßgeblich. Bei Beschädigung wird grundsätzlich der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten und dem Wert des beschädigten Gutes ersetzt. Gesetzlich ersatzfähige Kosten der Schadensfeststellung können hinzukommen.
Lieferfristüberschreitung
Die Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist grundsätzlich auf den dreifachen Betrag der vereinbarten Fracht begrenzt.
2. Haftungsausschlüsse und besondere Gefahren
Die Haftung kann ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden und deren Folgen nicht abgewendet werden konnten. Daneben bestehen für Umzugsgut besondere gesetzliche Haftungsausschlussgründe.
Wertgegenstände
Besondere Regeln gelten insbesondere für Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Geld, Münzen, Briefmarken, Urkunden und Wertpapiere. Solche Gegenstände sollten nicht dem allgemeinen Umzugsgut beigepackt, sondern persönlich befördert werden.
Eigenverpackung
Schäden durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung können von der Haftung ausgeschlossen sein, wenn der Absender die Verpackung oder Kennzeichnung übernommen hat.
Eigenleistungen
Das gilt ebenfalls für Schäden, die auf das Behandeln, Verladen oder Entladen durch den Absender oder Empfänger zurückzuführen sind.
Unverpackte Gegenstände
Für Schäden an Gegenständen, die ihrer Natur nach verpackt werden müssten, aber nicht durch den Möbelspediteur in Behältnissen verpackt wurden, können besondere Ausschlüsse gelten.
Enge Raumverhältnisse
Besteht wegen Größe oder Gewicht eines Gegenstands und der Verhältnisse vor Ort eine besondere Beschädigungsgefahr, informieren wir Sie. Bestehen Sie trotzdem auf der Durchführung, kann die Haftung für daraus entstehende Schäden ausgeschlossen sein.
Pflanzen, Tiere und empfindliches Gut
Besondere Risiken bestehen bei lebenden Pflanzen und Tieren sowie bei Gegenständen, die aufgrund ihrer natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit besonders bruch-, funktions-, rost-, auslauf- oder verderbsgefährdet sind.
Ein Haftungsausschluss greift nicht automatisch. Entscheidend sind immer die konkrete Schadensursache, die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls.
3. Wegfall gesetzlicher Haftungsbegrenzungen
Gesetzliche Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein verursacht wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
Gegenüber Verbrauchern dürfen die gesetzlichen Haftungsregeln für Umzugsverträge nicht zu deren Nachteil abgeändert werden, soweit das Gesetz keine ausdrückliche Ausnahme zulässt.
4. Höhere Haftung und eigene Absicherung
Sie haben die Möglichkeit, vor Vertragsschluss eine über den gesetzlichen Höchstbetrag hinausgehende Haftung individuell mit Möbelshuttle® zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung gilt nur, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgehandelt und von Möbelshuttle® in Textform bestätigt wurde.
Sie können Ihr Umzugsgut außerdem eigenständig bei einem Versicherer oder Versicherungsmakler Ihrer Wahl absichern.
5. Ihre wichtigen Angaben vor dem Umzug
Informieren Sie uns vor Vertragsschluss vollständig über Umstände, die für eine sichere Kalkulation und Durchführung relevant sind. Dazu gehören insbesondere:
- Art, Menge, Volumen und besondere Empfindlichkeit des Umzugsguts
- Klaviere, Tresore, Kunst, Antiquitäten und außergewöhnlich wertvolle Gegenstände
- enge Treppenhäuser, geringe Türbreiten und sonstige Zugangshindernisse
- Etagen, Aufzüge, Laufwege und eingeschränkte Parkmöglichkeiten
- gefährliche Güter wie Akkus, Gase, Brennstoffe, Chemikalien oder Munition
- bereits vorhandene Schäden, Funktionsstörungen und besonders bruchempfindliche Gegenstände
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Wertnachweise und aussagekräftige Fotos besonders wertvoller Gegenstände auf. Sie können im Schadenfall für die Feststellung von Eigentum, Zustand und Wert erforderlich sein.
6. Schadensanzeige: Form und gesetzliche Fristen
Kontrollieren Sie das Umzugsgut bei der Ablieferung, soweit dies zumutbar ist. Beschreiben Sie einen Schaden möglichst konkret und dokumentieren Sie ihn mit Fotos. Allgemeine Hinweise wie „beschädigt“ reichen für eine eindeutige Zuordnung häufig nicht aus.
Nennen Sie bitte Auftragsnummer, Umzugsdatum, betroffene Gegenstände und eine genaue Schadensbeschreibung. Fügen Sie nach Möglichkeit Fotos und vorhandene Wertnachweise bei.
7. Bestandteil der Vertragsinformationen
Diese Haftungsinformationen ergänzen den Umzugsvertrag und die AGB für Umzüge. Maßgeblich bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften und die konkrete vertragliche Vereinbarung.
Bei einer Online-Buchung müssen diese Informationen vor dem zahlungspflichtigen Abschluss in deutlich hervorgehobener Form bereitgestellt werden. Bitte speichern Sie die Buchungsunterlagen und die Ihnen zugesandten Vertragsdokumente dauerhaft ab.
