Wichtige Verbraucherinformation

Haftungsinformationen für Umzüge

Bitte lesen Sie diese Informationen vor Abschluss Ihres Umzugsvertrags sorgfältig. Sie erläutern die gesetzliche Haftung bei Verlust, Beschädigung und Lieferverzögerung.

Information gemäß § 451g HGB Stand: 7. Juli 2026

Gesetzliche Haftungsgrenze bei Verlust oder Beschädigung

Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.

620 € / m³ gesetzlicher Haftungshöchstbetrag
Beispiel Bei 30 m³ erforderlichem Laderaum beträgt der gesetzliche Höchstbetrag insgesamt 18.600 Euro.

Die Haftungsgrenze ist kein pauschaler Auszahlungsbetrag. Ersetzt wird der nach den gesetzlichen Vorschriften festgestellte Schaden, höchstens jedoch bis zur maßgeblichen Haftungsgrenze.

1. Wann haftet der Möbelspediteur?

Der Möbelspediteur haftet grundsätzlich für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehen. Er haftet außerdem im gesetzlichen Umfang für Schäden durch Überschreitung der Lieferfrist.

Hat ein Verhalten des Absenders oder Empfängers oder ein besonderer Mangel des Umzugsguts an der Entstehung des Schadens mitgewirkt, hängt die Ersatzpflicht davon ab, in welchem Umfang diese Umstände zum Schaden beigetragen haben.

Berechnung des Güterschadens

Bei Verlust ist grundsätzlich der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung maßgeblich. Bei Beschädigung wird grundsätzlich der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten und dem Wert des beschädigten Gutes ersetzt. Gesetzlich ersatzfähige Kosten der Schadensfeststellung können hinzukommen.

Lieferfristüberschreitung

Die Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist grundsätzlich auf den dreifachen Betrag der vereinbarten Fracht begrenzt.

2. Haftungsausschlüsse und besondere Gefahren

Die Haftung kann ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden und deren Folgen nicht abgewendet werden konnten. Daneben bestehen für Umzugsgut besondere gesetzliche Haftungsausschlussgründe.

Wertgegenstände

Besondere Regeln gelten insbesondere für Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Geld, Münzen, Briefmarken, Urkunden und Wertpapiere. Solche Gegenstände sollten nicht dem allgemeinen Umzugsgut beigepackt, sondern persönlich befördert werden.

Eigenverpackung

Schäden durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung können von der Haftung ausgeschlossen sein, wenn der Absender die Verpackung oder Kennzeichnung übernommen hat.

Eigenleistungen

Das gilt ebenfalls für Schäden, die auf das Behandeln, Verladen oder Entladen durch den Absender oder Empfänger zurückzuführen sind.

Unverpackte Gegenstände

Für Schäden an Gegenständen, die ihrer Natur nach verpackt werden müssten, aber nicht durch den Möbelspediteur in Behältnissen verpackt wurden, können besondere Ausschlüsse gelten.

Enge Raumverhältnisse

Besteht wegen Größe oder Gewicht eines Gegenstands und der Verhältnisse vor Ort eine besondere Beschädigungsgefahr, informieren wir Sie. Bestehen Sie trotzdem auf der Durchführung, kann die Haftung für daraus entstehende Schäden ausgeschlossen sein.

Pflanzen, Tiere und empfindliches Gut

Besondere Risiken bestehen bei lebenden Pflanzen und Tieren sowie bei Gegenständen, die aufgrund ihrer natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit besonders bruch-, funktions-, rost-, auslauf- oder verderbsgefährdet sind.

Ein Haftungsausschluss greift nicht automatisch. Entscheidend sind immer die konkrete Schadensursache, die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls.

3. Wegfall gesetzlicher Haftungsbegrenzungen

Gesetzliche Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein verursacht wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

Gegenüber Verbrauchern dürfen die gesetzlichen Haftungsregeln für Umzugsverträge nicht zu deren Nachteil abgeändert werden, soweit das Gesetz keine ausdrückliche Ausnahme zulässt.

4. Höhere Haftung und eigene Absicherung

Sie haben die Möglichkeit, vor Vertragsschluss eine über den gesetzlichen Höchstbetrag hinausgehende Haftung individuell mit Möbelshuttle® zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung gilt nur, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgehandelt und von Möbelshuttle® in Textform bestätigt wurde.

Sie können Ihr Umzugsgut außerdem eigenständig bei einem Versicherer oder Versicherungsmakler Ihrer Wahl absichern.

Möbelshuttle® bietet, verkauft und vermittelt keine optionale Transportversicherung. Eine Versicherung ist nicht Bestandteil der Online-Buchung und wird von uns nicht berechnet.

5. Ihre wichtigen Angaben vor dem Umzug

Informieren Sie uns vor Vertragsschluss vollständig über Umstände, die für eine sichere Kalkulation und Durchführung relevant sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Art, Menge, Volumen und besondere Empfindlichkeit des Umzugsguts
  • Klaviere, Tresore, Kunst, Antiquitäten und außergewöhnlich wertvolle Gegenstände
  • enge Treppenhäuser, geringe Türbreiten und sonstige Zugangshindernisse
  • Etagen, Aufzüge, Laufwege und eingeschränkte Parkmöglichkeiten
  • gefährliche Güter wie Akkus, Gase, Brennstoffe, Chemikalien oder Munition
  • bereits vorhandene Schäden, Funktionsstörungen und besonders bruchempfindliche Gegenstände

Bitte bewahren Sie Rechnungen, Wertnachweise und aussagekräftige Fotos besonders wertvoller Gegenstände auf. Sie können im Schadenfall für die Feststellung von Eigentum, Zustand und Wert erforderlich sein.

6. Schadensanzeige: Form und gesetzliche Fristen

Kontrollieren Sie das Umzugsgut bei der Ablieferung, soweit dies zumutbar ist. Beschreiben Sie einen Schaden möglichst konkret und dokumentieren Sie ihn mit Fotos. Allgemeine Hinweise wie „beschädigt“ reichen für eine eindeutige Zuordnung häufig nicht aus.

Erkennbare Schäden Möglichst unmittelbar bei Ablieferung anzeigen, spätestens jedoch am Tag nach der Ablieferung. Wird die Frist versäumt, können Ansprüche nach § 451f HGB erlöschen.
Verdeckte Schäden Schäden, die äußerlich nicht erkennbar waren, müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden. Wird die Frist versäumt, können Ansprüche erlöschen.
Lieferverzögerung Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist müssen innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden.
Form der Anzeige Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform einzureichen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Schadensmeldung an Möbelshuttle®
Nennen Sie bitte Auftragsnummer, Umzugsdatum, betroffene Gegenstände und eine genaue Schadensbeschreibung. Fügen Sie nach Möglichkeit Fotos und vorhandene Wertnachweise bei.

7. Bestandteil der Vertragsinformationen

Diese Haftungsinformationen ergänzen den Umzugsvertrag und die AGB für Umzüge. Maßgeblich bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften und die konkrete vertragliche Vereinbarung.

Bei einer Online-Buchung müssen diese Informationen vor dem zahlungspflichtigen Abschluss in deutlich hervorgehobener Form bereitgestellt werden. Bitte speichern Sie die Buchungsunterlagen und die Ihnen zugesandten Vertragsdokumente dauerhaft ab.

Nach oben scrollen