Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzugsleistungen
Diese Bedingungen gelten für Umzüge, Lagerungen und Online-Festpreisbuchungen bei Möbelshuttle®.
Vertragspartner
Möbelshuttle® – Inhaber Benjamin Bock
Seelower Str. 7, Gebäude 44
15374 Müncheberg, Deutschland
Im Folgenden wird Möbelshuttle als „Möbelshuttle“ oder „Möbelspediteur“ und der Vertragspartner als „Kunde“, „Auftraggeber“ oder „Absender“ bezeichnet.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Umzugsleistungen, Möbeltransporte, Beiladungen, vereinbarte Lagerungen und Buchungen über den Online-Festpreisrechner von Möbelshuttle. Sie gelten außerdem für schriftliche Angebote und Auftragsbestätigungen, wenn dort auf diese AGB verwiesen wird.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Möbelshuttle ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Für den Materialshop gelten gesonderte Bedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Möbelshuttle beruhen auf den Angaben des Kunden und sind für den dort genannten Zeitraum gültig. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder im Online-Buchungssystem nach erfolgreicher Übermittlung und Bestätigung der zahlungspflichtigen Buchung zustande.
Vor einer Online-Buchung erhält der Kunde eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere Termin, Adressen, Leistungsumfang, Gesamtpreis, Anzahlung und Zahlungsbedingungen. Eingabefehler können vor dem Absenden über die vorgesehenen Bearbeitungsfunktionen korrigiert werden.
Der Vertragstext und die Buchungsdaten werden dem Kunden nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail und PDF, zur Verfügung gestellt.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Maßgeblich sind ausschließlich die Leistungen, Mengen, Adressen und Zusatzleistungen, die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Buchungszusammenfassung aufgeführt sind.
- Der Transport kann als Direkttransport, Beiladung oder im Rahmen einer Tourenplanung erfolgen.
- Möbelshuttle darf geeignete ausführende Möbelspediteure, Partner und Subunternehmer einsetzen und bleibt Vertragspartner des Kunden.
- Elektro-, Sanitär-, Dübel-, Bohr- und sonstige Installationsarbeiten gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang.
- Leistungen an Küchen umfassen keine Herstellung oder Anpassung neuer Arbeitsplatten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Eine Demontage oder Montage erfolgt nur für die im Auftrag bezeichneten Möbelstücke und im vereinbarten Umfang.
Ergänzt oder erweitert der Kunde den Leistungsumfang nach Vertragsschluss, werden die zusätzlichen Leistungen und notwendigen Aufwendungen gesondert vergütet.
4. Angaben und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss alle für Kalkulation und Durchführung wesentlichen Angaben vollständig und richtig machen. Hierzu gehören insbesondere:
- vollständige Belade- und Entladeadressen,
- Umzugsvolumen und Art des Umzugsgutes,
- Etagen, Aufzüge, Laufwege und Zufahrtsmöglichkeiten,
- Halteverbotszonen, Zugangsbeschränkungen und besondere örtliche Bedingungen,
- Sondergut, außergewöhnlich schwere oder besonders empfindliche Gegenstände,
- notwendige Demontagen, Montagen, Packarbeiten und sonstige Zusatzleistungen.
Der Kunde sorgt dafür, dass das Umzugsgut rechtzeitig transportbereit ist, Wege frei zugänglich sind und erforderliche Schlüssel, Genehmigungen oder Zugangsdaten vorliegen. Persönliche Dokumente, Bargeld, Wertgegenstände und unmittelbar benötigte Medikamente sollen nicht dem Umzugsgut beigepackt werden.
Gefährliche Güter, insbesondere explosive, entzündliche, giftige, ätzende, strahlende oder unter Druck stehende Stoffe, müssen vor Vertragsschluss ausdrücklich bezeichnet werden. Möbelshuttle kann deren Beförderung ablehnen, soweit eine sichere oder rechtlich zulässige Beförderung nicht gewährleistet ist.
5. Festpreis und Nachberechnung
Ein vereinbarter Festpreis gilt für den vollständig und richtig beschriebenen Leistungsumfang. Er umfasst die ausdrücklich aufgeführten Leistungen und die gesetzliche Umsatzsteuer.
Eine nachvollziehbare Nachberechnung ist zulässig, wenn tatsächliche und preisbestimmende Gegebenheiten erheblich von den Angaben des Kunden abweichen oder der Kunde zusätzliche Leistungen verlangt. Das betrifft insbesondere zusätzliches Umzugsgut, weitere Etagen, längere Laufwege, nicht angegebene Sondergüter, zusätzliche Stopps, nicht vereinbarte Montagearbeiten oder vom Kunden verursachte Wartezeiten.
Die Nachberechnung erfolgt anhand der im Angebot, im Buchungssystem oder in der zum Vertrag gehörenden Preisübersicht ausgewiesenen Berechnungsgrundlagen. Möbelshuttle dokumentiert erhebliche Abweichungen in geeigneter Weise. Soweit möglich, wird der Kunde vor Beginn zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten informiert.
6. Zahlung und Fälligkeit
Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, gilt:
- 20 Prozent Anzahlung sind innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Vertragsschluss fällig.
- 80 Prozent Restzahlung sind nach vollständiger Entladung und Abschluss der vereinbarten Umzugsleistung fällig.
Zulässige Zahlungsmittel werden vor Vertragsschluss angezeigt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
7. Umzugstermin, Zeitfenster und Durchführung
Vereinbarte Umzugstage sind verbindlich. Genannte Ankunfts- und Zeitfenster sind Planungszeiten und keine garantierten Fixzeiten, sofern nicht ausdrücklich eine feste Uhrzeit zugesagt wurde. Verkehrsbehinderungen, Witterung, behördliche Maßnahmen, technische Störungen oder Verzögerungen vorangegangener Aufträge können den Beginn oder Ablauf beeinflussen.
Ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ein möglicher Folgetag vorgesehen, dürfen notwendige Restarbeiten am Folgetag fortgeführt werden, wenn eine vollständige Durchführung am ersten Tag trotz ordnungsgemäßer Planung aufgrund des tatsächlichen Umfangs oder unvorhersehbarer Umstände nicht möglich ist.
Bei Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde muss für Rückfragen am Umzugstag erreichbar sein oder eine entscheidungsbefugte Person benennen.
8. Halteverbotszonen und Zufahrt
Wird eine Halteverbotszone gebucht, übernimmt Möbelshuttle die vereinbarten organisatorischen Leistungen auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben. Behördliche Entscheidungen, Bearbeitungszeiten und Maßnahmen Dritter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Möbelshuttle.
Der Kunde muss erkennbare Fehler bei Adresse, Termin oder Beschilderung unverzüglich mitteilen. Kann der vereinbarte Stellplatz trotz ordnungsgemäßer Einrichtung nicht genutzt werden, bemühen sich die Parteien um eine praktikable Lösung. Hierdurch entstehende zusätzliche, erforderliche und nachgewiesene Aufwendungen können gesondert berechnet werden, wenn Möbelshuttle die Ursache nicht zu vertreten hat.
9. Lagerung
Für ausdrücklich vereinbarte Lagerungen gelten ergänzend folgende Regelungen:
- Die Lagerung kann in eigenen oder geeigneten fremden Lagerräumen, Containern oder Möbelkoffern erfolgen.
- Der Kunde muss gefährliche, verderbliche oder besonders empfindliche Güter vor der Einlagerung anzeigen.
- Der Kunde stellt auf Verlangen eine nachvollziehbare Aufstellung des Lagergutes bereit.
- Die Lagervergütung richtet sich nach der vereinbarten Dauer, dem Volumen und der Auftragsbestätigung.
- Die Herausgabe erfolgt nach Terminvereinbarung und vorbehaltlich gesetzlicher Zurückbehaltungs- und Pfandrechte.
10. Gesetzliche Haftung bei Umzügen
Die Haftung von Möbelshuttle richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, insbesondere den §§ 425 ff. und §§ 451 ff. HGB.
Bei Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut ist die gesetzliche Haftung grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.
Gesetzliche Haftungsausschlüsse und besondere Schadensursachen können insbesondere bei unzureichender Verpackung durch den Kunden, eigenständig vorgenommenem Be- oder Entladen, natürlicher oder mangelhafter Beschaffenheit des Umzugsgutes sowie bei besonders schadensanfälligen Gegenständen eingreifen.
Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein verursacht wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Eine über den gesetzlichen Umfang hinausgehende Haftung bedarf einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung vor Vertragsschluss. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
11. Prüfung und Anzeige von Schäden
Der Kunde soll das Umzugsgut bei Ablieferung auf erkennbare Verluste und Beschädigungen prüfen und diese möglichst gemeinsam mit dem ausführenden Team dokumentieren.
- Äußerlich erkennbare Schäden müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden.
- Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt werden.
- Lieferfristüberschreitungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Ablieferung angezeigt werden.
Die Anzeige nach Ablieferung ist in Textform zu übermitteln und soll den Schaden hinreichend konkret beschreiben. Sie kann per E-Mail an schadensmeldung@moebelshuttle.de gesendet werden. Gesetzliche Fristen und Anforderungen bleiben maßgeblich.
12. Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann den Umzugsvertrag bis zur Beendigung der Beförderung jederzeit kündigen. Im Fall der Kündigung richten sich die Vergütungsansprüche nach § 415 HGB.
Möbelshuttle kann danach entweder das vereinbarte Entgelt unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und eines anderweitigen Erwerbs oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich von Möbelshuttle zuzurechnen sind, gelten die gesetzlichen Einschränkungen.
Bereits erbrachte, gesondert beauftragte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können nach den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich abzurechnen sein.
13. Widerrufsrecht bei fest terminierten Umzügen
Für Verträge über die Beförderung von Waren, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt regelmäßig für einen auf einen bestimmten Tag oder Zeitraum gebuchten Umzug.
Soweit ein gesonderter Vertrag ausnahmsweise nicht unter diese Ausnahme fällt, gelten die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Rechte.
14. Aufrechnung, Datenschutz und Schlussbestimmungen
14.1 Aufrechnung
Der Kunde darf mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
14.2 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
14.3 Verbraucherstreitbeilegung
Möbelshuttle ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von Möbelshuttle Gerichtsstand.
14.5 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese AGB gelten in der oben angegebenen Version für Umzugsleistungen und Online-Festpreisbuchungen von Möbelshuttle®. Für andere Geschäftsbereiche können gesonderte Vertragsbedingungen gelten.
