Bei einem internationalen Umzug reist nicht nur Hausrat über eine Grenze. Zollstatus, Einfuhrregeln, Transportweg, Dokumente und Lieferbedingungen müssen zusammenpassen. Wer diese Punkte früh klärt, vermeidet unnötige Lagerkosten, Rückfragen und Verzögerungen.
Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie einen Umzug innerhalb Europas oder nach Übersee strukturiert vorbereiten. Da jedes Zielland eigene Vorschriften festlegt, dient er als belastbare Planungsgrundlage – die verbindlichen Anforderungen müssen vor der Abreise immer bei den zuständigen Behörden und dem beauftragten Transportpartner bestätigt werden. Einen Überblick über unsere internationale Umzugsplanung finden Sie unter Internationaler Umzug mit Möbelshuttle®.
Das Wichtigste in Kürze
- Entscheidend ist zuerst, ob der Umzug innerhalb des EU-Zollgebiets oder über eine Zollgrenze führt.
- Eine mögliche Abgabenbefreiung für Übersiedlungsgut gilt nicht automatisch und ersetzt keine Zollanmeldung oder Nachweise.
- Die Packliste muss vollständig, eindeutig und mit der tatsächlichen Sendung übereinstimmen.
- Transportweg und Laufzeit hängen von Ziel, Volumen, Budget, Dringlichkeit und vorhandener Infrastruktur ab.
- Bestimmte Lebensmittel, Pflanzen, Medikamente, Alkohol, Waffen, Batterien und andere Waren können verboten, beschränkt oder gesondert anzumelden sein.
- Liefertermine bei See- und Luftfracht bleiben von Zollprüfung, Hafenabläufen, Fahrplänen und Wetter abhängig.
- Prüfen Sie Angebot und Versicherung immer von der Abholung bis zur tatsächlichen Zustellung am Zielort.
In diesem Ratgeber
- EU oder Drittland: der wichtigste Unterschied
- Wann Hausrat als Übersiedlungsgut gelten kann
- Zeitplan für den internationalen Umzug
- Straße, Seefracht oder Luftfracht
- Dokumente und Packliste
- Verbotene und beschränkte Gegenstände
- Verpackung für lange Transportwege
- Kosten und mögliche Zusatzgebühren
- Versicherung und Übergabe
- Die ersten Tage am Zielort
- Kompakte Checkliste
- Häufige Fragen
EU oder Drittland: Wo verläuft die Zollgrenze?
Die geografische Entfernung allein sagt wenig über die Zollabwicklung aus. Ein Umzug von Deutschland nach Spanien verläuft grundsätzlich innerhalb des EU-Zollgebiets. Ein Umzug in die nahe Schweiz oder nach Großbritannien überschreitet dagegen eine Zollgrenze.
| Ziel | Grundsätzliche Einordnung | Was zusätzlich zu prüfen ist |
|---|---|---|
| EU-Mitgliedstaat | für Unionswaren grundsätzlich keine reguläre Ein- und Ausfuhrverzollung zwischen Mitgliedstaaten | Sondergebiete, Fahrzeuge, Tiere, Pflanzen, verbrauchsteuerpflichtige oder beschränkte Waren |
| Großbritannien | seit dem Brexit grundsätzlich Drittland; Zollformalitäten gelten für Warenbewegungen zwischen EU und Großbritannien | Besonderheiten für Nordirland, Einfuhrerleichterung, Anmeldung und verbotene Waren |
| Schweiz | kein EU-Mitglied und außerhalb des EU-Zollgebiets | Schweizer Einfuhrverfahren, Wohnsitzverlegung, Nutzungsdauer und Warenliste |
| anderes Drittland | Ausfuhr aus der EU und Einfuhr nach den Regeln des Ziellands | Einfuhrgenehmigung, Abgabenbefreiung, Zollagent, Hafen- und Zielgebühren |
Auch innerhalb Europas ist deshalb eine länderspezifische Prüfung notwendig. Die Kanarischen Inseln, Åland, bestimmte französische Gebiete und andere Sondergebiete können zoll- oder steuerrechtlich anders behandelt werden als das europäische Festland. Entscheidend ist der konkrete Start- und Zielort, nicht nur der Ländername.
Wichtig: Zollfrei bedeutet nicht automatisch formlos oder kostenfrei. Auch bei einer Abgabenbefreiung können Anmeldung, Nachweise, Zollabfertigung, Hafenabwicklung, Lagerung oder eine Kontrolle erforderlich sein.
Wann Hausrat als Übersiedlungsgut gelten kann
Viele Staaten sehen unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für persönlichen Hausrat vor, wenn der gewöhnliche Wohnsitz verlegt wird. Die Regeln unterscheiden sich jedoch. Maßgeblich ist die Zollbehörde des Einfuhrlands.
Beispiel: Umzug aus einem Drittland nach Deutschland
Der deutsche Zoll nennt für die Anerkennung als abgabenfreies Übersiedlungsgut unter anderem folgende Voraussetzungen:
- Der gewöhnliche Wohnsitz wurde grundsätzlich mindestens zwölf Monate außerhalb des EU-Zollgebiets unterhalten.
- Nicht verbrauchbare Gegenstände gehören der umziehenden Person und wurden grundsätzlich mindestens sechs Monate vor der Wohnsitzverlegung im Herkunftsland benutzt.
- Die Gegenstände werden am neuen Wohnort zu demselben persönlichen Zweck weiterverwendet.
- Die Einfuhr erfolgt grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes nach Deutschland.
- Die abgabenfrei eingeführten Gegenstände dürfen grundsätzlich zwölf Monate lang nicht ohne Weiteres verliehen, vermietet, verkauft oder verschenkt werden.
Ausnahmen und besondere Verfahren sind möglich, etwa bei einer vorzeitigen Einfuhr. Bestimmte Waren fallen nicht oder nicht vollständig unter die Befreiung. Die genaue Prüfung sollte erfolgen, bevor Transport und Zollanmeldung beauftragt werden. Unsere Übersicht zu Zollbestimmungen beim internationalen Umzug führt zu weiteren länderspezifischen Informationen.
Beispiel: Umzug in die Schweiz
Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nennt die Wohnsitzverlegung als zentrale Voraussetzung. Persönliche Gegenstände müssen grundsätzlich seit mindestens sechs Monaten von der umziehenden Person gebraucht worden sein und nach der Einfuhr weiter benutzt werden. Für Fahrzeuge, Tiere und Nachsendungen gelten zusätzliche Anforderungen. Das zeigt, warum Regeln eines Landes nicht unverändert auf ein anderes übertragen werden dürfen.
Zeitplan: Einen internationalen Umzug vorbereiten
Beginnen Sie bei einem Überseeumzug möglichst drei bis vier Monate vorher. Für einen europäischen Landtransport kann ein kürzerer Vorlauf ausreichen. Visa, Einfuhrgenehmigungen, Wohnungstermine oder ein Fahrzeugimport können die Planung jedoch verlängern.
| Zeitpunkt | Aufgaben |
|---|---|
| 12–16 Wochen vorher | Aufenthaltsrecht, Einfuhrregeln, Transportweg und gewünschtes Lieferfenster klären; Angebote einholen |
| 8–12 Wochen vorher | Hausrat reduzieren, Volumen erfassen, Sondergüter melden, Versicherung und Zielservice festlegen |
| 6–8 Wochen vorher | Dokumente beschaffen, Packliste beginnen, Wohn- und Lieferadresse bestätigen, Transport buchen |
| 3–4 Wochen vorher | Verkauf und Spenden abschließen, Verpackung organisieren, Handgepäck und Übergangsbedarf planen |
| 1–2 Wochen vorher | Packliste finalisieren, Kartons nummerieren, Originaldokumente sichern, Zollunterlagen freigeben |
| Am Abholtag | Zustand dokumentieren, Anzahl der Packstücke abgleichen, Übernahmebeleg und Ansprechpartner prüfen |
| Vor Ankunft | Zollfreigabe, Zieladresse, Zugang, Termin und mögliche offene Gebühren bestätigen |
Der vollständige Ablauf von Bestandsaufnahme bis Zustellung ist auf unserer Seite Umzugsprozess für internationale Umzüge beschrieben.
Transport per Straße, Seefracht oder Luftfracht
| Transportart | Geeignet für | Zu beachten |
|---|---|---|
| Landtransport | Umzüge innerhalb Deutschlands und Europas mit erreichbarer Straßenverbindung | Fahrzeiten, Grenzabfertigung, Fährverbindung, Zufahrt und mögliche Umladung |
| Seefracht als Sammelladung | kleinere bis mittlere Volumen ohne extremen Zeitdruck | geteilte Kapazität, Konsolidierung, mehrere Umschläge und längeres Lieferfenster |
| Eigener Seecontainer | größere Haushalte oder Wunsch nach eigener Containerkapazität | Containergröße, Beladung, Hafengebühren, Standzeiten und Zustellung im Zielland |
| Luftfracht | kleine, dringend benötigte Sendungen | Gewicht und Volumengewicht, strenge Gefahrgutregeln und höhere Kosten |
| Kombinierter Transport | zeitkritische Grundausstattung plus später eintreffender Hausrat | zwei Inventare, getrennte Zollunterlagen und koordinierte Ankunft |
FCL, LCL und Sammelverkehr verständlich erklärt
Bei einer Seefracht steht FCL für eine Sendung, die einen eigenen Container nutzt. LCL bezeichnet Stückgut, das mit Sendungen anderer Kunden in einem Container zusammengeführt wird. Ein eigener Container bedeutet nicht zwingend, dass er ohne Umschlag direkt bis vor die Haustür fährt. Hafen, Zollstelle, Containerdepot und örtliche Zufahrtsbedingungen bestimmen den tatsächlichen Ablauf.
Welche Größen und Beladungsarten üblich sind, erklärt unsere Übersicht zu Containerarten für Überseeumzüge. Für mögliche Zielregionen finden Sie zusätzlich unsere Informationen zu Seefracht und Auswanderungsländern.
Warum Laufzeiten keine festen Liefertermine sind
Eine reine Transitzeit beschreibt meist nur einen Teil der Reise. Abholung, Konsolidierung, Hafenannahme, Fahrplan, Umladung, Zollprüfung, Freigabe und Zustellung kommen hinzu. Streiks, Wetter, überlastete Häfen oder fehlende Dokumente können den Ablauf verändern. Fragen Sie deshalb, ob ein Angebot eine Transitzeit, ein Abfahrtsfenster oder einen verbindlich zugesagten Liefertermin nennt. Weitere Orientierung bietet unsere Seite zur Dauer internationaler Umzüge.
Dokumente und Packliste für den Zoll
Die genaue Dokumentenliste hängt von Startland, Zielland, persönlichem Status und Transportart ab. Häufig werden unter anderem benötigt:
- gültige Ausweis- und gegebenenfalls Aufenthaltsdokumente
- Nachweis über bisherigen und neuen gewöhnlichen Wohnsitz
- Mietvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag oder andere Belege zur Wohnsitzverlegung
- Vollmacht für Spedition oder Zollvertretung
- detaillierte, unterschriebene Pack- oder Inventarliste
- Wertangaben für Zoll und Transportversicherung
- Fracht- oder Transportdokumente
- Nachweise über Besitz und bisherige Nutzung bestimmter Gegenstände
- zusätzliche Unterlagen für Fahrzeuge, Tiere, Pflanzen oder genehmigungspflichtige Waren
Aktuelle Vorlagen und Behördenhinweise finden Sie in unserer Sammlung Zollformulare für internationale Umzüge. Verwenden Sie ausschließlich die für Ihren Fall gültige Fassung.
So wird die Packliste brauchbar
- Jedes Packstück nummerieren: Karton 1, Karton 2, Möbelteil 3 und so weiter.
- Inhalt eindeutig benennen: „Gebrauchtes Geschirr und Küchenutensilien“ ist aussagekräftiger als „Sonstiges“.
- Wert realistisch angeben: Häufig ist der aktuelle Zeit- oder Wiederbeschaffungswert maßgeblich, nicht der ursprüngliche Neupreis.
- Besondere Gegenstände einzeln aufführen: Kunst, Antiquitäten, Elektronik, Musikinstrumente, Alkohol, Pflanzen und Fahrzeuge nicht in Sammelbegriffen verstecken.
- Sprache abstimmen: Packliste gegebenenfalls auf Englisch oder in der vorgeschriebenen Sprache erstellen.
- Änderungen nachführen: Was nicht verladen wird oder kurzfristig hinzukommt, muss in allen relevanten Unterlagen korrigiert werden.
Praxisregel: Die Person, die die Zollunterlagen unterschreibt, bleibt für richtige und vollständige Angaben verantwortlich. Prüfen Sie auch vorbereitete Dokumente selbst und melden Sie Änderungen vor der Verladung.
Was nicht ungeprüft in die Umzugssendung gehört
Ein Gegenstand kann zollrechtlich zulässig, vom Transporteur aber ausgeschlossen sein – oder umgekehrt. Prüfen Sie deshalb sowohl die Einfuhrregeln als auch die Beförderungsbedingungen.
| Gegenstandsgruppe | Mögliche Besonderheit | Sicherer nächster Schritt |
|---|---|---|
| Alkohol und Tabak | Verbrauchsteuern, Mengenregeln oder Ausschluss aus der Befreiung | vorher schriftlich mit Zoll und Transportpartner klären |
| Lebensmittel | Einfuhrverbote für tierische Produkte, Pflanzen oder bestimmte Herkunftsländer | möglichst nicht in den Hausrat packen; Ziellandregeln prüfen |
| Pflanzen, Saatgut und Erde | Pflanzengesundheitszeugnis oder Einfuhrverbot möglich | Pflanzenschutzbehörde und Zoll des Ziellands fragen |
| Medikamente | Nachweis, Mengenbegrenzung oder besondere Genehmigung | ärztliche Bescheinigung und Einfuhrregeln prüfen; benötigte Menge im Handgepäck planen |
| Waffen und waffenähnliche Gegenstände | Genehmigungs- und Anmeldepflichten | nicht ohne schriftliche Freigabe verladen |
| Farben, Reiniger, Gase und Kraftstoffe | Gefahrgut oder vollständiger Beförderungsausschluss | nicht eigenmächtig einpacken; fachgerecht entsorgen |
| Lithium-Akkus und Gerätebatterien | strenge Vorgaben besonders bei Luft- und Seefracht | Gerätetyp und Akkudaten dem Transportpartner mitteilen |
| Bargeld, Schmuck und wichtige Dokumente | Haftungsausschluss, Verlustrisiko und mögliche Meldepflicht | nicht im normalen Umzugsgut versenden |
| Fahrzeuge | separate Zoll-, Steuer-, Zulassungs- und technische Anforderungen | als eigenen Importvorgang planen |
Auch Haustiere reisen nicht als gewöhnlicher Hausrat. Einreise, Kennzeichnung, Impfungen, Gesundheitszeugnisse und Beförderungsbedingungen müssen separat organisiert werden.
Verpackung für lange Wege und mehrere Umschläge
Bei einem internationalen Transport wirken andere Belastungen als bei einem kurzen Stadtumzug. Sendungen können mehrfach bewegt, zwischengelagert und unterschiedlichen Temperaturen oder Luftfeuchtigkeiten ausgesetzt werden. Verpackung muss deshalb zum Transportweg passen.
- stabile, einheitlich verschließbare Kartons verwenden
- Hohlräume füllen und empfindliche Teile einzeln schützen
- Möbelkanten, Oberflächen und Beschläge gegen Reibung sichern
- Schrauben und Kleinteile beschriftet einem Möbelstück zuordnen
- Feuchtigkeitsempfindliches nicht luftdicht verpacken, wenn Kondenswasser entstehen kann
- Verpackungsholz nur nach den für das Zielland geltenden Vorgaben einsetzen
- jede Einheit außen nummerieren und mit der Packliste abgleichen
- Fotos vom Zustand und von besonders wertvollen Gegenständen anfertigen
Weitere Hinweise bietet unser Ratgeber zur professionellen Verpackung beim Umzug. Bei See- und Luftfracht sollte die Verpackung mit dem beauftragten Unternehmen abgestimmt werden, bevor Sie selbst Material kaufen oder Holzkisten anfertigen.
Was kostet ein internationaler Umzug?
Eine belastbare Kalkulation ist erst möglich, wenn Volumen, Strecke, Transportart, Zugänge und Zielservice feststehen. Pauschale Länderpreise blenden wesentliche Unterschiede aus.
- Umzugsvolumen und gegebenenfalls Transportgewicht
- Abhol- und Zieladresse einschließlich Etagen und Laufwegen
- Landtransport, Sammelladung, eigener Container oder Luftfracht
- Einpacken, Exportverpackung, Montage und Auspackservice
- Vor- und Nachlauf zum Hafen oder Flughafen
- Zollvertretung, Dokumentenbearbeitung und vorgeschriebene Kontrollen
- Hafen-, Terminal-, Depot- und Umschlagkosten
- Lagerung, Standgeld und Wartezeiten bei verzögerter Freigabe
- Transportversicherung und vereinbarte Versicherungssumme
- Lieferung bis zur Haustür, in die Wohnung oder nur bis Terminal beziehungsweise Bordsteinkante
Diese Kostenfragen gehören vor Vertragsabschluss geklärt
- Ist das Angebot von Tür zu Tür oder nur bis Hafen beziehungsweise Terminal?
- Welche Zielgebühren sind bereits enthalten und welche zahlt der Empfänger vor Ort?
- Wer trägt Kosten einer Zollprüfung, Röntgenkontrolle oder längeren Lagerung?
- Ab wann entstehen Standgeld, Container- oder Depotgebühren?
- Sind Treppen, langer Trageweg, Möbellift und Montage am Ziel berücksichtigt?
- Welche Wechselkurse, Steuern oder behördlichen Gebühren können sich verändern?
- Was passiert, wenn Dokumente fehlen oder die Sendung später freigegeben wird?
- Welche Leistungen sind Festpreis und welche werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet?
Falls zwischen Auszug und Einzug eine Lücke entsteht, sollte Lagerung schon im Transportkonzept berücksichtigt werden. Ein ungeplanter Aufenthalt im Hafenlager kann deutlich teurer sein als eine vorher vereinbarte Möbeleinlagerung.
Versicherung, Zustandsnachweis und Übergabe
Ein internationaler Umzug kann mehrere Frachtführer, Verkehrsträger und Rechtsordnungen berühren. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die pauschale Aussage, der Hausrat sei „versichert“. Lassen Sie sich schriftlich erklären, welche Haftung und welche zusätzliche Transportversicherung vom Einpacken bis zur Zustellung gelten.
- Versicherungssumme und Bewertungsgrundlage
- Geltungsbereich von Abholung, Zwischenlagerung und Zielzustellung
- Selbstbehalt und ausgeschlossene Gegenstände
- Vorgaben für selbst gepackte Kartons
- Nachweis für hochwertige Einzelstücke
- Fristen und Form der Schadensanzeige
- Zuständiger Ansprechpartner im Schadensfall
Dokumentieren Sie sichtbare Vorschäden vor der Abholung. Kontrollieren Sie bei der Zustellung die Anzahl der Packstücke und äußerlich erkennbare Schäden. Vermerken Sie Abweichungen auf dem Ablieferbeleg und melden Sie Schäden innerhalb der geltenden Fristen schriftlich.
Die ersten Tage am Zielort ohne Hausrat überbrücken
Planen Sie so, dass Sie nicht von einem einzigen Ankunftstermin abhängig sind. Persönliche Dokumente, Medikamente, Arbeitsmittel und eine Grundausstattung gehören nicht in eine Sendung, die sich durch Zoll oder Fahrplan verzögern kann.
- Ausweise, Visa, Zoll- und Vertragsunterlagen
- regelmäßig benötigte Medikamente und ärztliche Nachweise
- Laptop, Ladegeräte und notwendige Arbeitsunterlagen
- Kleidung und Hygieneartikel für mehrere Tage
- Grundausstattung für Kinder oder Haustiere
- Schlüssel, wichtige Kontaktdaten und Zahlungsnachweise
- Inventar- und Versicherungsunterlagen in digitaler und zugänglicher Form
Prüfen Sie außerdem, wann die neue Adresse tatsächlich zugänglich ist, wer die Zollfreigabe erhält und ob Sie persönlich bei der Zustellung anwesend sein müssen. Bei einer noch nicht bezugsfertigen Wohnung sollte die alternative Lager- oder Lieferadresse bereits vertraglich feststehen.
Checkliste für den internationalen Umzug
- Start-, Transit- und Zielländer einschließlich Sondergebiete festgelegt
- Aufenthalts- und Zollvoraussetzungen bei offiziellen Stellen geprüft
- Transportweg, Lieferumfang und realistisches Zeitfenster vereinbart
- Umzugsvolumen und Sondergegenstände vollständig erfasst
- Packliste nummeriert und mit der tatsächlichen Sendung abgeglichen
- Einfuhrnachweise, Vollmachten und Originaldokumente vorbereitet
- verbotene, beschränkte und gefährliche Güter aussortiert
- Fahrzeuge, Pflanzen und Tiere als eigene Vorgänge geklärt
- Zielgebühren, Lagerkosten und mögliche Kontrollen besprochen
- Versicherungssumme, Ausschlüsse und Meldefristen geprüft
- Grundausstattung für die Übergangszeit separat gepackt
- Ansprechpartner für Abholung, Zollfreigabe und Zustellung gespeichert
Häufige Fragen zu internationalen Umzügen
Brauche ich bei einem Umzug innerhalb der EU Zollpapiere?
Für persönlichen Hausrat, der sich als Unionsware im EU-Zollgebiet bewegt, ist grundsätzlich keine reguläre Ein- und Ausfuhrverzollung zwischen Mitgliedstaaten erforderlich. Sondergebiete, Transit durch Drittländer sowie Fahrzeuge, Tiere, Pflanzen und beschränkte Waren können dennoch Formalitäten auslösen. Prüfen Sie die konkrete Route.
Ist Großbritannien noch wie ein EU-Umzug zu behandeln?
Nein. Für Zollzwecke wird Großbritannien grundsätzlich wie ein Nicht-EU-Staat behandelt. Für Warenbewegungen zwischen der EU und Großbritannien gelten Zollformalitäten. Nordirland besitzt in bestimmten Bereichen besondere Regelungen, weshalb die genaue Zielregion wichtig ist.
Welche Unterlagen benötigt der Zoll?
Häufig werden Ausweis, Nachweis der Wohnsitzverlegung, Packliste, Wertangaben, Vollmacht und Transportdokumente verlangt. Je nach Land und Gegenstand kommen Kaufbelege, Nutzungsnachweise, Fahrzeugpapiere oder Genehmigungen hinzu. Die verbindliche Liste bestimmt die zuständige Zollbehörde.
Wie lange dauert ein Überseeumzug?
Das lässt sich ohne Route und Transportart nicht seriös beantworten. Zur eigentlichen Reise kommen Abholung, Konsolidierung, Hafenabwicklung, Zollfreigabe und Zustellung. Sammelladungen benötigen meist mehr Flexibilität als ein eigener Container; auch dieser bleibt jedoch von Fahrplan und Zoll abhängig.
Kann Möbelshuttle® die Zollabwicklung übernehmen?
Die erforderliche Abwicklung kann im Rahmen der internationalen Umzugsplanung koordiniert werden. Welche Erklärungen Möbelshuttle®, ein Partner oder ein Zollagent abgibt, hängt von Route und Verfahren ab. Sie müssen die notwendigen Nachweise bereitstellen und bleiben für richtige Angaben zu Ihrem Hausrat verantwortlich.
Kann ich Pflanzen, Lebensmittel und Medikamente einfach mitnehmen?
Nicht ungeprüft. Für Pflanzen und Lebensmittel gelten häufig Gesundheits- und Einfuhrregeln; Medikamente können Nachweise oder Genehmigungen erfordern. Fragen Sie die Behörden des Ziellands und den Transportpartner, bevor diese Gegenstände verpackt werden.
Fazit: Erst die Einfuhr klären, dann den Transport buchen
Ein internationaler Umzug wird planbar, wenn Zoll, Transport und persönliche Ankunft gemeinsam gedacht werden. Prüfen Sie die Regeln des Ziellands, erstellen Sie eine vollständige Packliste und lassen Sie Leistungsgrenzen sowie mögliche Zusatzkosten schriftlich festhalten. So ist klar, welche Sendung unterwegs ist, wer an welcher Stelle verantwortlich ist und was für die ersten Tage separat verfügbar bleiben muss.
Geprüfte Quellen und weiterführende Informationen
- Deutscher Zoll: Voraussetzungen für abgabenfreies Übersiedlungsgut
- Deutscher Zoll: Übersiedlungsgut und Zollbefreiung
- Europäische Kommission: Zollbefreiung bei Verlegung des Wohnsitzes in die EU
- Europäische Kommission: Zollbeziehungen zwischen EU und Großbritannien
- Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: Umzugsgut bei Einreise in die Schweiz
