Umzug mit Versicherung: Wann übernimmt sie die Umzugskosten nach einem Schadenfall?
Ein Wasserschaden, Schimmel oder sogar ein Wohnungsbrand – plötzlich ist der Wohnraum unbewohnbar. In solchen Fällen kann ein Umzug unvermeidlich werden. Doch wer zahlt für die Umzugskosten? Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Versicherung die Kosten ganz oder teilweise. Erfahren Sie, was zu tun ist, welche Versicherung greift und wie die Antragstellung funktioniert.
Wann übernimmt die Versicherung die Umzugskosten nach einem Schaden?
Folgende Szenarien können eine Kostenübernahme durch die Versicherung rechtfertigen:
- Brand- oder Rauchschäden (z. B. nach Küchenbrand)
- Leitungswasserschäden (z. B. Rohrbruch)
- Sturm- oder Hagelschäden
- Unbewohnbarkeit durch Schimmel oder andere Folgeschäden
- Totalschaden der Einrichtung
Wichtig: Die Unbewohnbarkeit muss durch einen versicherten Schaden entstanden sein und nachweisbar sein.
Welche Versicherungen übernehmen Umzugskosten? – Hausrat, Wohngebäude, Elementar
Versicherung | Typische Leistungen bei Umzug |
---|---|
Hausratversicherung | Transport beschädigter Möbel, Zwischenlagerung, Reinigung, Wiederbeschaffung |
Wohngebäudeversicherung | Wiederherstellung der Wohnung, ggf. Mietausfall, Hotelkosten |
Elementarversicherung | Bei Naturereignissen wie Überschwemmung, Erdrutsch etc. |
Welche Umzugskosten zahlt die Versicherung im Schadensfall?
Kosten für den Umzug in eine Ersatzwohnung
Transport beschädigter Möbel
Zwischenlagerung des Hausrats
Reinigungs- und Entsorgungskosten
Mietkosten für Ersatzwohnungen oder Hotels
Wiederbeschaffungskosten für zerstörtes Inventar
Wie beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten durch die Versicherung?
- Schaden unverzüglich melden
- Gutachten oder Nachweise einreichen (z. B. Fotos, Schadensbericht)
- Umzug nur nach Rücksprache mit der Versicherung organisieren
- Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens einholen (z. B. Möbelshuttle)
- Leistungsumfang klären: Nicht jede Police enthält automatisch Umzugskosten
Tipps für den Umzug mit Versicherung – richtig kommunizieren und abrechnen:
Sichern Sie sich frühzeitig ab: Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice regelmäßig auf Deckungslücken und Zusatzbausteine, insbesondere bei Naturgefahren.
Fazit
Bei einem unverschuldeten Schadenfall muss niemand allein auf den Umzugskosten sitzen bleiben. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten ganz oder teilweise. Voraussetzung: Sie handeln schnell, dokumentieren alles sorgfältig – und holen sich frühzeitig professionelle Unterstützung.
Welche Versicherungen kommen für Umzugskosten auf?
Nicht jede Versicherung übernimmt Kosten bei einem Umzug – folgende Arten sind relevant:
- Hausratversicherung – bei Schäden durch Brand, Einbruch oder Leitungswasser
- Wohngebäudeversicherung – greift bei Schäden am Eigentum (z. B. Feuer oder Sturm)
- Privathaftpflichtversicherung – wenn Dritte beim Umzug geschädigt wurden
- Rechtsschutzversicherung – wenn es zu Streitigkeiten mit dem Vermieter kommt
- Elementarversicherung – bei Überschwemmungen, Erdrutschen oder Naturkatastrophen
🔍 Tipp: Prüfen Sie Ihre Policen frühzeitig. Viele Leistungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Wann zahlt die Hausratversicherung bei einem Umzug?
Ein Beispiel: Nach einem Wasserschaden durch einen Rohrbruch ist Ihre Wohnung unbewohnbar. In solchen Fällen kann die Hausratversicherung folgende Umzugskosten übernehmen:
- Kosten für eine Ersatzunterkunft (Hotel, Übergangswohnung)
- Transport beschädigter Möbel
- Ersatzbeschaffung bei Totalschäden
- Verpackungs- und Lagerkosten
Voraussetzung ist, dass der Schaden versichert und der Umzug notwendig ist.
Welche Nachweise und Dokumente sind erforderlich?
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, benötigen Sie unter anderem:
- Schadensgutachten oder Fotos
- Bestätigung der Unbewohnbarkeit
- Kostenaufstellungen vom Umzugsunternehmen
- Rechnungen und Quittungen
- Eventuell ärztliche Atteste (z. B. bei gesundheitlichen Gründen für den Umzug)
Wie erfolgt die Antragstellung bei der Versicherung?
- Melden Sie den Schaden sofort (innerhalb der Fristen in der Police)
- Kontaktieren Sie Ihre Versicherung schriftlich
- Fügen Sie alle Nachweise bei
- Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Leistungsübernahme
📌 Hinweis: Holen Sie sich die schriftliche Zusage vor Beauftragung eines Umzugsunternehmens, um auf Nummer sicher zu gehen.

Was zahlt die Versicherung nicht?
Auch bei größeren Schäden ist die Kostenübernahme durch die Versicherung nicht garantiert. Häufige Ausschlussgründe sind:
- Selbstverschuldete Schäden oder grobe Fahrlässigkeit
- Keine vorherige Genehmigung der Versicherung für den Umzug
- Schäden außerhalb des versicherten Risikos (z. B. Umzug wegen Jobwechsel)
- Fehlende Nachweise oder verspätete Schadensmeldung
- Umzugskosten ohne konkreten Versicherungsfall